Fragen und Antworten

Die FAQ enthalten Antworten auf häufige Fragen. Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wurde, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


Allgemein

Unsere Nachbarschaftspfleger entlasten unsere oft pflegebedürftigen Kunden und deren Angehörige oder sie schenken Privathaushalten ein paar zusätzliche Stunden Freizeit.

Ältere und pflegebedürftige Menschen können oft im eigenen Haushalt sehr lange allein gut zurechtkommen. Voraussetzung, es gibt Jemanden, der ihnen bei Kleinigkeiten zur Hand geht. Wir unterstützen bei Reinigungs- oder Hausarbeiten ebenso wie bei Behördengängen oder durch regelmäßige Trainings für Körper und Geist.


  • Regelmäßige kleine oder große Wohnungsreinigung
  • Fensterreinigung mit/ohne Gardinenreinigung
  • Gartenarbeiten sowie Balkonpflege
  • Fahr- und Begleitdienste – Begleitung zum Arzt, Rikscha-Fahrten, Einkauf
  • Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI (Pflegeberatung für Angehörige)
  • Wohnungsgrundreinigung (Frühjahrsputz / Herbstputz)
  • Einfache handwerkliche Arbeiten im Haushalt (Hausmeisterservice)
  • Barrierefreie Umbauten in Wohnung, Bad und Garten
  • Entrümpelungen / Wohnungsauflösungen

Ablauf und Organisation

Auftrag anfragen und Angebot annehmen

  • Dienstleistungsart, Ort, Zeit und Dauer der gewünschten Leistung erfassen.
  • Leistungs- und Rechnungsempfänger festlegen/prüfen.
  • Sofort Terminvorschläge & Angebot erhalten und ggf. annehmen.

Nachbarschaftspflege kommt zu Ihnen

  • binschonda erinnert Sie spätestens 24 Stunden vor jedem Einsatz.
  • Leistungen werden transparent dokumentiert.
  • Wiederkehrende Einsätze erfolgen durch feste Nachbarschaftspfleger.

Transparente Abrechnung nach Kundenwunsch

  • Angebote, Termine, Rechnungen jederzeit in Ihrem Benutzerkonto verwalten.
  • Abrechnung erfolgt an sie privat oder direkt bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse.
  • binschonda erfragt Ihre Zufriedenheit.

binschonda beschäftigt ausschließlich eigene Mitarbeiter und keine (schein-) selbstständigen Alltagshelfer. Unsere Nachbarschaftspfleger sind geprüft (polizeiliches Führungszeugnis), versichert und unbefristet bei uns angestellt. Sie genießen unser Vertrauen, werden deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet und regelmäßig fortgebildet.


Wir erinnern Sie zwei Tage vor dem vereinbarten Termin über den bevorstehenden Einsatz per Mail. Falls Sie keine Mailadresse besitzen, rufen wir Sie i. d. R. persönlich einen Tag vor dem vereinbarten Einsatz an. Am Tag des Einsatzes informieren wir Sie z. B. über Verspätungen oder bei vorzeitigem Eintreffen.

In der Angebotsanfrage haben Sie die Möglichkeit den Wunschtag, den Turnus (wöchentlich, monatlich etc.) und Ihre Wunschzeit zu erfassen. Unsere Angebote enthalten i. d. R. einen Zeitkorridor, innerhalb dessen wir Sie aufsuchen werden. Der Zeitkorridor ist aufgrund von Witterung, der sich regelmäßig ändernden Verkehrslage und unter Berücksichtigung von Sonderwünschen/Notfällen erforderlich. Bitte richten Sie sich darauf ein.


Damit wir eine einheitliche Qualität in der haushaltsnahen Dienstleistung gewährleisten, bringen wir unsere Reinigungsmittel mit. Unser Ziel ist es, die hohen Hygienestandards der Pflege zu erfüllen. In jedem Haushalt und bei jeder Reinigung verwenden wir daher frische Reinigungstücher und Reinigungsmittel aus dem Fachhandel.

Bei der Fensterreinigung unterstützten wir Sie zudem mit professionellem Equipment wie Abzieher, Reinigungsmittel sowie Klinge. Auf Wunsch nehmen wir zusätzlich ihre Gardinen vor der Reinigung ab und waschen diese vor Ort.

Sie wünschen dennoch, dass wir Ihre speziellen Reinigungsmittel benutzen? Auch das ist kein Problem. Geben Sie dies bei der Buchung unter Bemerkungen einfach mit an oder besprechen Sie es mit unseren Nachbarschaftspflegern persönlich vor Ort. Wir übernehmen in diesem Fall jedoch keinerlei Haftung für die Wirksamkeit und Verträglichkeit des bereitgestellten Reinigungsmittels.


Geräte, Maschinen und Werkzeuge für die Fensterreinigung und für die handwerklichen Arbeiten, wie Leiter, Rasenmäher, Bohrer oder Heckenschere stellen Sie als Auftraggeber selbst zur Verfügung. Sollten Sie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Werkzeuge nicht vor Ort haben, stellen wir das benötigte Equipment gegen Zahlung einer geringen Miete (i. d. R. 5 EUR/Stück) bereit.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre vor Ort vorhandenen Geräte, Maschinen und Werkzeuge nur verwenden (können), wenn sich diese in einem betriebssicheren und betriebsbereiten Zustand befinden. Außerdem verzichten Sie auf die Geltendmachung von Schadensersatz für Schäden an den bereitgestellten Geräten, Maschinen und Werkzeugen sowie Mängeln, die sich aus dem fachgerechten Gebrauch Ihrer Maschinen ergeben könnten. binschonda haftet insoweit nur im Rahmen der jeweils gültigen AGB.


Wir arbeiten in der Wohnungsreinigung bis zu einer Möbelhöhe von ca. 2 m, so Sie uns einen verkehrssichere/n Tritt/Leiter bereitstellen oder diesen von uns mieten.

In der Fensterreinigung arbeiten wir bis zu einer maximalen Fenster-/Rahmenhöhe von 4,5 Metern, so der Zugang über eine verkehrssichere Leiter möglich ist. Stellen Sie ausschließlich verkehrssichere und ausreichend hohe Leitern bereit. Darüber hinaus empfehlen wir den Einsatz eines Gerüsts oder einer Hebebühne.


Den zeitlichen Umfang des Einsatzes planen Sie bitte selbstständig nach Ihren Wünschen oder Erfordernissen. Bei der Wohnungsreinigung, Gartenarbeit und -pflege, dem Fahrdienst sowie Hausmeisterservice kalkulieren wir stets erst einmal mit der von Ihnen in der Anfrage erfassten Dauer und berechnen im Anschluss die tatsächlich erforderliche Einsatzzeit.

Bei der Fensterreinigung berechnet sich die Einsatzzeit aus der Anzahl der eingetragenen Fensterflächen. Wir kalkulieren bei der beidseitigen Glas- und Rahmenreinigung mit einem Zeitaufwand von bis zu 7 Minuten pro Fensterflügel (Scheibe plus Rahmen). Wenn Sie alle Fensterflügel in Ihrer Wohnung zählen und anschließend mit 7 multiplizieren, so kommen Sie auf den ungefähren Zeitaufwand in Minuten, den die geplante Fensterreinigung benötigt.

Bei einseitigen Glas- und Rahmenreinigungen empfehlen wir mit einem Aufwand von bis zu 4 Minuten je Fensterflügel zu kalkulieren. Zusätzlich ist Zeit für die Bereitstellung, die Vor-Ort-Einweisung, das ordnungsgemäße Räumen und Abdecken der Böden, Möbel und Fensterbänke sowie etwaige Nacharbeiten (Transport, Säubern, Lagern von Geräten, Maschinen, Materialien und Reinigungsmitteln u. ä.) in der Kalkulation zu berücksichtigen. Hierfür sind mindestens ca. 30 Minuten einzuplanen. Die oben genannten Zeitangaben sind Erfahrungswerte und sind als Mittelwert zu verstehen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Zeitaufwand, insbesondere für Fahrdienste und Reinigung, von äußeren Einflüssen wie Wetter, Verkehr sowie Art und Zustand der Gegebenheiten vor Ort, dem Verschmutzungsgrad und den vor-/nachbereitenden Arbeiten abhängig ist. Auf Wunsch vereinbaren wir Objektpreise, das heißt, die vereinbarten Leistungen werden unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand pauschal vergütet.


Ja. Voraussetzung für die Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung zum angebotenen Preis, insbesondere im Bereich der Fenster- und Wohnungsreinigung, sind freigeräumte Flächen und Fensterbänke. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, fallen zusätzliche Kosten in der Höhe des jeweils gültigen Stundensatzes an. binschonda haftet überdies nur im Rahmen der AGB für etwaige Mängel oder Schäden beim Freiräumen.


Während der Leistungserbringung müssen Sie nicht anwesend sein. Wichtig ist nur, dass Sie unseren Nachbarschaftspflegern den Zugang zum Objekt sowie eine räumliche Einweisung gewähren. Wir empfehlen auch eine gemeinsame Abnahme der Dienstleistung.

Achtung: Eine Leistungsabrechnung im Rahmen des Entlastungsbetrages in Höhe von monatlich 125 EUR für pflegebedürftige Kunden (§ 45) ist gegenüber der Pflegekasse nicht möglich in der Zeit, in der sich der Pflegebedürftige im Krankenhaus, stationärer Reha o.ä. befindet.


binschonda empfiehlt Ihnen, die Leistungen bequem per Überweisung zu bezahlen. Unsere Nachbarschaftspfleger sind nicht mit Bargeld ausgestattet. Außerdem erfolgt die Annahme von Bargeld ohne Gewähr. Sie tragen also das Risiko des Verlustes Ihres Geldes auf dem Weg von Ihnen zu uns.


Verzichten Sie auf etwaige Trinkgelder, Geschenke, andere Vergünstigungen oder stellen Sie sicher, dass diese ausschließlich über die binschonda-Zentrale an, die zu Begünstigenden übergeben werden. Die Mitarbeiter von binschonda haben im Rahmen der Anti-Korruptionsbemühungen alle Vergünstigungen oder Geschenke zu melden.


Reklamation

Ihre Zufriedenheit hat für uns hohe Priorität. Wenn Sie mit einer Dienstleistung einmal nicht zufrieden sind, so teilen Sie dies möglichst bereits vor Ort Ihrem Nachbarschaftspfleger mit. Unsere Nachbarschaftspfleger werden alles daransetzen, Ihre Wünsche zu erfüllen bzw. etwaige Probleme kulant zu lösen.

Wenn das Problem vor Ort nicht gelöst werden kann, beachten Sie bitte folgendes:

  • Teilen Sie uns Ihre Reklamation binnen 24 Stunden nach erfolgtem Einsatz schriftlich per Mail an nachbar@binschonda.de oder per Fax an 030 503 82 055 mit.
  • Senden Sie uns möglichst ein Foto, aus dem der Grund für Ihre Reklamation hervorgeht.
  • Die Beseitigung von hartnäckigen Farb-, Tabak- oder Teerflecken bzw. von Verschmutzungen, die sich nicht oder nur durch eine Spezial-Reinigung beseitigen lassen, fallen nicht in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistung und sind gesondert bei einem Fachunternehmen zu beauftragen. Wir verweisen auf die Regelungen in den AGB.

Abrechnung

Die Abrechnung der erbrachten Dienstleistung erfolgt direkt beim Kunden oder – je nach Wunsch/Bedarf – mit einem bevollmächtigten Dritten (z. B. Betreuer), der Pflegeversicherung/-kasse oder einem Berliner Bezirks-/ Sozialamt.


Ja. Als Bezieher von Pflegegeld können Sie gemäß § 45b Absatz 1 Sozialgesetzbuch „Entlastungsleistungen“ in Anspruch nehmen, die von den Pflegekassen bis zu einer Höhe von 125 Euro pro Monat (max. 1.500 EUR p.a.) erstattet werden. binschonda ist berechtigt, im Land Berlin Entlastungsleistungen i. S. des § 45b SGB XI zu erbringen und abzurechnen.

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind keine „Geldleistungen“. Stattdessen haben Sie einen Kostenerstattungsanspruch, das heißt: Sie treten binschonda Ihren Anspruch anteilig ab. Anschließend lässt sich binschonda die entstanden Kosten von Ihrer Pflegekasse erstatten.

Und so einfach geht es: Unsere Nachbarschaftspfleger bringen zum Einsatz bei Ihnen einen Leistungsnachweis mit. Auf dem Leistungsnachweis bestätigen Sie uns die erfolgte Leistungserbringung sowie deren Dauer. binschonda rechnet anschließend direkt mit Ihrer Versicherung ab. Achtung: Bitte stellen Sie im Vorfeld des Einsatzes sicher, dass der Umfang der bei binschonda beauftragten Leistungen durch die bestehenden Ansprüche („Guthaben“) gedeckt sind. Rufen Sie dazu Ihre Pflegekasse an. Sie teilt Ihnen Ihr aktuelles Guthaben mit. Sollte Ihr Guthaben nicht ausreichen, erhalten Sie von binschonda eine anteilige Privatrechnung.


Mit Hilfe eines monatlich zu führenden Leistungsnachweises dokumentieren Sie als Leistungsnehmer gemeinsam mit Ihrem Nachbarschaftspfleger die von Ihnen in Anspruch genommenen Einsatzzeiten.

Am Ende eines jeden Einsatzes erfasst der Nachbarschaftspfleger seinen Einsatzbeginn und die Dauer. Als Leistungsnehmer bestätigen Sie die erbrachte Leistung entweder am Ende des Einsatzes (Einzeltermin) oder am Ende eines jeden Monats auf dem Leistungsnachweis durch Unterschrift. Der von Ihnen unterschriebene Leistungsnachweis ist Voraussetzung für die Abrechnung gegenüber der Pflegekasse.


Ja. Im Rahmen der Hilfe zur Pflege bewilligen die Berliner Sozialämter ebenfalls Entlastungsleistungen im Alltag, u. a. Fenster- und Gardinenreinigungen. Nutzen Sie unser Angebot zur Beantragung dieser Leistung. Sobald Ihnen die Bewilligung vorliegt, senden Sie uns diese umgehend per Post, Fax oder Mail.

Und so einfach geht es: Unsere Nachbarschaftspfleger bringen zum Einsatz bei Ihnen einen Leistungsnachweis mit. Auf dem Leistungsnachweis bestätigen Sie uns die erfolgte Leistungserbringung. binschonda rechnet anschließend direkt mit Ihrem Bezirks-/Sozialamt ab.

Achtung: Bitte stellen Sie im Vorfeld des Einsatzes sicher, dass die Bewilligung gültig und auf binschonda ausgestellt wurde.


Privatpersonen können Arbeitskosten von maximal 20.000 € bis zu einem Fünftel für haushaltsnahe Dienstleistungen, höchstens also insgesamt 4.000 €, in der Steuererklärung von der Steuerschuld abziehen. Sie können so u.a. die Reinigungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen!


Wir empfehlen Ihnen, die gewünschten Dienstleistungen und die räumlichen Gegebenheiten in unserem Angebotskalkulator möglichst genau zu beschreiben. Durch eine sorgfältige Dateneingabe (z. B. Anzahl der Fenster, Auswahl mit/ohne Leiter etc., Beschreibung) vermeiden Sie Unstimmigkeiten. Zusätzliche (Miet-)Kosten fallen an, wenn wir beispielsweise eine Leiter (5 EUR), einen Rasenmäher (5 EUR) oder ein Gerüst oder Hebebühne (ab 100 EUR) für den Einsatz zur Verfügung stellen (müssen). Die jeweiligen Mietkosten werden separat privat abgerechnet.


binschonda ist nach § 4 Nr.16 Umsatzsteuergesetz (UStG) nicht zum Abzug der Umsatzsteuer berechtigt. Die angegebenen Preise verstehen sich daher als Bruttopreise; ein Ausweis von Umsatzsteuer erfolgt nicht.


Stornierung und Umbuchung

Eine Stornierung für bestätigte Dienstleistungen hat im Benutzerkonto unter nachbarschaftspflege.de, per Mail (nachbar@binschonda.de), per Post oder Fax (030 503 820 55) zu erfolgen. Bei postalischer Stornierung gilt das Datum des Poststempels


Eine Stornierung oder Umbuchung, die bis zu 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung erfolgt, ist kostenlos.

Für eine Stornierung oder Umbuchung für bestätigte Dienstleistungen, die weniger als 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung durch den Nutzer erfolgt, wird aufgrund des entstandenen Aufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe des jeweils gültigen Preises für eine zu leistende Stunde erhoben.

Für eine Stornierung oder Umbuchung für bestätigte Dienstleistungen, die nicht oder weniger als 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung durch den Nutzer erfolgt, wird aufgrund des entstandenen Aufwands eine Bearbeitungsgebühr in Höhe des Preises für den geplanten Termin der gebuchten Leistung erhoben.


Arbeiten bei Nachbarschaftspflege

Unsere Nachbarschaftspfleger entlasten unsere oft pflegebedürftigen Kunden und deren Angehörige oder sie schenken Privathaushalten ein paar zusätzliche Stunden Freizeit. Ältere und pflegebedürftige Menschen können oft im eigenen Haushalt sehr lange allein gut zurechtkommen. Voraussetzung, es gibt Jemanden, der bei Kleinigkeiten zur Hand geht. Wir unterstützen bei Reinigungs- oder Hausarbeiten ebenso wie bei Behördengängen oder durch regelmäßige Trainings für Körper und Geist. binschonda Nachbarschaftspflege beschäftigt und fördert Fachkräfte, die sich diesen Herausforderungen stellen.

Was bietet binschonda-Nachbarschaftspflege?

  • Umfangreiche Fort- & Weiterbildungsangebote
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Stipendien für Mitarbeiter und deren Kinder
  • Attraktives Grundgehalt und individuelles Zulagen- und Prämiensystem
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Täglich frisches Obst und Getränke

WIR GEWÄHRLEISTEN einen mitarbeiterfreundlichen Dienstplan mit wiederkehrend festen freien Tagen. Wir ermöglichen individuelle Teilzeitmodelle, familienfreundlich für Mütter und Väter, flexibel für Studierende, offen für FSJ.

Was erwartet binschonda von mir?

Wir suchen Nachbarschaftspfleger "on tour" (w/m/d) in TZ oder VZ, mit/ohne Führerschein, die ihre Qualifikation, Stärken und Ziele in einem oder mehreren der folgenden Bereiche sehen:

  • Hauswirtschaft & Grundpflege (Hauswirtschaftler, Pflegehelfer)
  • Fensterreinigung (Glas- und Gebäudereiniger)
  • Fahr- & Begleitdienst (Kraftfahrer, Betreuungsassistent)
  • Training für Körper und Geist (Physiotherapeut, Heilpraktiker)

Liegen Ihnen Ältere und Pflegebedürftige am Herzen? Begegnen Sie diesen Menschen mit Respekt und Empathie? Dann tun Sie etwas Wertvolles und entscheiden Sie sich für eine verantwortungsvolle Tätigkeit als Nachbarschaftspfleger bei binschonda. Eine berufliche Ausbildung für die Tätigkeit als Nachbarschaftspfleger ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Gern qualifizieren wir Sie, wenn Sie folgende Punkte erfüllen:

  • Zuverlässigkeit
  • Toleranz und Empathie
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Kein Eintrag im Führungszeugnis

Wie und wo bewerbe ich mich?

Schreiben Sie uns einen kurzen Lebenslauf – nichts formelles. Schreiben Sie uns eine Mail, was Sie bis jetzt gemacht haben, was Sie erwarten und welche/n Termin/e Sie vorschlagen, um uns kennen zu lernen:

bewerbung@binschonda.de

Alternativ: Rufen Sie uns an!

T 030 503 82 009 – Taste 3