Die Angebote der binschonda Nachbarschaftspflege zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und Pflegebedürftigen zu helfen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Hauptgruppen der Angebote

  • Betreuungsangebote für Pflegebedürftige
  • Angebote zur Entlastung von Pflegepersonen
  • Angebote zur Entlastung im Alltag

Berechtigter Personenkreis / Leistungsvoraussetzungen für den Entlastungsbeitrag

Pflegebedürftige i.S. d. §§ 14, 15 SGB XI haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR pro Monat. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Der Entlastungsbetrag ist Bestandteil der häuslichen Pflege, d.h. er ergänzt die Leistungen der ambulanten und teilstationären Pflege in der häuslichen Umgebung. Dies kann der eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson oder ein Haushalt sein, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde.

Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Versicherten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen ambulanter Pflegedienste entstehen.

Leistung der binschonda Nachbarschaftspflege, die im Rahmen des Entlastungsbetrages in Anspruch genommen werden können:

Hilfen in der Haushaltsführung, z.B.:

  • Fahrservice / Begleitung außer Haus (Einkauf, Arzt, Ausflug)
  • Wohnungsreinigung
  • Fenster- und Gardinenreinigung
  • Unterstützung bei der Gartenarbeit (Garten, Balkon, Zimmerpflanzen)
  • Aktivitäten des täglichen Lebens, z. B. Planung für gemeinsamen Einkauf, anschließendem Kochen

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen, z.B.:

  • Spazieren gehen, gemeinsames Musizieren
  • Ermöglichung der Teilhabe an kulturellen Aktivitäten aller Art
  • Beaufsichtigung zur Entlastung der Pflegeperson oder bei deren Abwesenheit

Verhalten der Mitarbeiter der binschonda Nachbarschaftspflege bei der Durchführung/Versorgung:

  • Gefahrenquellen (z.B. Mobilitätseinschränkungen wie Schwellen) werden erkannt und Beratung der Kunden, um diesen entgegen zu wirken
  • Ruhiges, ausgeglichenes Auftreten seitens der Mitarbeiter
  • Zeitlicher Mehraufwand aufgrund individueller Bedürfnisse ist eingeplant
  • Psychosoziale Betreuung und Hilfestellung/Übernahme der Aktivitäten unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen

Die Versorgung wird individuell an den Hilfebedarf angepasst. Die Dokumentation der Pflegeleistungen erfolgt gemäß den vertraglichen Regelungen zwischen der binschonda Nachbarschaftspflege und deren Aufgabenträgern (Pflegekassen).